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Gemeinsam. Sozial. Für NRW. Sozialpolitische Positionen und Forderungen der Freien Wohlfahrtspfle


Am 14. Mai 2017 stimmen die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen darüber ab, wer in den nächsten fünf Jahren die Regierungsverantwortung wahrnimmt und die Richtung der Politik vorgibt.

Diese Wahlen werden neben landesspezifischen Fragestellungen maßgeblich auch durch bundes- europaweite und globale Entwicklungen beeinflusst werden. Viele Bürgerinnen und Bürger haben dabei insbesondere Sorgen und Ängste, dass

  • die Situation in vielen Ländern und globale Machtverschiebungen den bestehenden hohen Flucht- und Auswanderungsdruck weiter verschärfen

  • die Integration der vielen zu uns geflüchteten Menschen Land, Kommunen und die nichtstaatliche soziale Infrastruktur überfordert

  • die Funktionsfähigkeit deutscher und europäischer Institutionen schwindet

  • die vorhandenen Ressourcen auf Dauer nicht ausreichen, die sozialen Leistungen für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen

  • sie im öffentlichen Raum vor Bedrohungen und Angriffen nicht mehr sicher sind

In Anbetracht dessen und angesichts ihrer aus der deutschen Geschichte erwachsenen und aus der Verfassung abzuleitenden Mitverantwortung für das Gemeinwesen sehen sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen zu einer Positionierung veranlasst.

Vor dem Hintergrund unserer unterschiedlichen weltanschaulichen und konfessionellen Orientierungen eint uns dabei die Überzeugung vom Wert der Vielfalt, des Vorrangs der Initiative von unten und der Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft.

Wir fordern die Parteien dazu auf, auch in Wahlkampfzeiten für die nachfolgenden Grundsätze einzutreten und ihre politischen Entscheidungen daran auszurichten:

  • Die bestehende demokratische Grundordnung, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und das Sozialstaatsgebot sind Orientierung und Maßstab für das soziale, gesellschaftliche und politische Handeln.

  • Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Schutz der unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte gelten für alle Menschen, die in diesem Land dauerhaft oder vorübergehend leben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus.

  • Solidarität und Mitmenschlichkeit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, dasDiskriminierungsverbot, Toleranz, gegenseitiger Respekt und das Füreinander der Generationen sind prägende Werte unserer Gesellschaft.

  • Das Recht auf freie Ausübung der Religion verpflichtet gleichzeitig dazu, die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit, die persönliche Unversehrtheit anderer zu respektieren und die Rechte von Minderheiten anzuerkennen.

  • Die Eigenverantwortung der/des Einzelnen setzt gesellschaftliche Teilhabe,Chancengerechtigkeit und die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe voraus. Der Staat muss diesen Rahmen rechtlich gewährleisten und dazu die erforderlichen Ressourcen bereitstellen, damit die zivilgesellschaftlichen Akteure im Bedarfsfall notwendige Unterstützungen leisten können.

  • Die verbreiteten Nöte durch Armut und soziale Ausgrenzung sind in unserer wohlhabenden Gesellschaft mit den sozialstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Die Armutsbekämpfung muss daher wesentliches Merkmal des sozialstaatlichen Handelns sein, um auch das Vertrauen in die Bindungskraft und die Leistungsfähigkeit der politischen und sozialen Institutionen wieder zu stärken.

  • Die in NRW lebenden Menschen mit ihren vielfältigen Ressourcen und Potentialen bedürfen zu ihrer Entfaltung einer umfassenden Bildungsförderung, die Zugänge unabhängig von der (sozialen) Herkunft ermöglicht und Übergänge zwischen den (Aus-)Bildungssystemen und in Arbeit gewährleistet.

  • Die Förderung von Offenheit und Vielfalt unter gleichzeitiger Stärkung der sozialen Sicherheit bildet die Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Köln, 09.02.2017


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