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Über Betreutes Wohnen - Unsere Philosophie
Präambel

Diversität ist die Grundlage einer sich ständig fortentwickelnden und lebendigen Gesellschaft. Die Partizipation jedes Menschen, unabhängig von Alter, Weltanschauung, Geschlechteridentifikation, Herkunft oder sonstigen Lebensweisen, ist unser erklärtes Ziel in der regional begrenzten Umsetzung und Verteidigung der universellen und unveräußerlichen Menschenrechte auf Basis der Vereinten Nationen.

Jeder Mensch muss das Recht besitzen, seinen persönlichen Weg und seine Partizipation in und an der Gesellschaft selbst zu definieren und die entsprechenden Unterstützungen zur Umsetzung dieses Rechtes zur erhalten.

Individuelle Einschränkungen dürfen nicht dazu führen, dass Individuen an ihrer Partizipation gehindert werden. Unser Angebot versteht eine individuelle körperliche  und/oder mentale Einschränkung nicht als Besonderheit. Sowohl Menschen ohne als auch Menschen mit individuellen körperlichen und/oder mentalen Einschränkungen sind keine „speziellen Bevölkerungsgruppen“, sie sind ein gleichwertiger und gleichberechtigter Teil innerhalb einer freien und demokratischen Gesellschaft. Jeder Mensch ist in unseren Augen generell lern-, förder- und entwicklungsfähig.

Hindernisse durch körperliche und/oder mentale Einschränkungen entstehen in den meisten Fällen erst durch unzureichende Strukturen oder fehlende Rahmenbedingungen. Ob mangelnde Empathie oder infrastrukturelle Probleme - mit unserer Arbeit leisten wir unseren Beitrag für eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren.

Unsere Philosophie ergibt sich aus folgenden Grundsätzen:

 
Neutralität und Humanität

Unsere Angebote richten sich an alle Menschen, unabhängig von Alter, Weltanschauung, Geschlechteridentifikation, Herkunft oder sonstigen Lebensweisen, die aufgrund einer mentalen, sozialen und/oder körperlichen Einschränkung Unterstützung im Rahmen ihrer Partizipation benötigen.

 

Freiheit und Gleichheit

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Selbstbestimmung, Freiheit, Partizipation und Recht. Trotz Diversität ist jeder Mensch gleich zu behandeln und dies im Sinne der geltenden universellen und unveräußerlichen Menschenrechte auf der Grundlage der Vereinten Nationen.

 

Zusammenhalt und Toleranz

Im Sinne des Leitbildes setzt sich unser Angebot dafür ein, dass jeder Mensch ungeachtet seiner individuellen körperlichen, sozialen und/oder mentalen Eigenschaften ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

 

Freiwilligkeit und Hauptamt

Unser Team setzt sich aus hauptamtlich tätigen Menschen zusammen, die ergänzend zu ihrer Arbeit kostenlose Angebote von ehrenamtlichen Mitarbeiter anbieten können.

 

Erklärung gegenüber den Vereinten Nationen

Wir sehen unsere Arbeit als einen regional begrenzten Beitrag zur Umsetzung der UN-Konventionen für Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechtserklärung, unterstützen die darin enthaltenen Forderungen und die darüber hinausgehenden Ziele der Vereinten Nationen.

Erklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Diensteid
Als durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), zugelassenes Angebot und als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe geloben alle Mitarbeiter, ihre Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Gesetze zu achten.

 

 

Weiterführende Erklärungen

 
Maßstab unseres Angebotes sind die Hilfesuchenden

Unser Angebot behandelt jeden Menschen unvoreingenommen als individuellen Einzelfall. Mitarbeiter wahren jederzeit die Neutralität gegenüber den individuellen Maßstäben der Hilfesuchenden. Jeder Einzelfall bedarf einer individuellen Betrachtungsweise. Unsere Mitarbeiter übertragen nicht ihre persönlichen Maßstäbe auf Hilfesuchende. Mitarbeiter entwickeln mit dem hilfesuchenden Menschen unter Betrachtung des individuellen Einzelfalls Maßnahmen, schädliche Lebensfaktoren zu überwinden und individuelle Maßstäbe für ein Leben ohne Unterstützung entwickeln zu können. Darunter fällt die Erkenntnis, dass in Deutschland jeder Mensch Mitglied der föderalistischen Organisationsgesellschaft ist, aber auch das Recht besitzt, sich dieser so weit wie möglich und in Anerkennung von Recht und Gesetz zu entziehen. Ebenso verhält es sich mit den sog. „als von der Gesellschaft normal definierten Verhaltensweisen im Rahmen des gesellschaftlichen und/oder persönlichen Lebens“.

 

Sofern ein Mensch diese Definition der Massengesellschaft nicht bewusst oder aktiv schädigt, hat dieser auch im Rahmen einer Unterstützung das Recht auf seine persönliche Ausdrucksform und Entfaltung, frei von äußerer Beeinflussung durch weitere Dritte in

Frieden und Freiheit.

 

Wege aus dem psychiatrischen System

Unsere Angebote erfolgen auf der Grundlage, dass das psychiatrische System als eine Anlaufstelle zur akuten Bekämpfung von Symptomen von mentalen Erkrankungen und/oder Sucht einen wichtigen Stellenwert in der medizinischen (Erst-)Versorgung von hilfesuchenden Menschen darstellt. Sobald diese Akutphase überwunden ist, entwickeln unsere Angebote mit den Hilfesuchenden individuelle Wege, die Ursachen für mentale Erkrankungen und/oder Sucht zu bekämpfen, zu beseitigen bzw. zu reduzieren. Eine medikamentöse Behandlung von Symptomen ist nur dann sinnvoll, wenn anschließend die Ursachen von Symptomen mit den hilfesuchenden Menschen analysiert und bearbeitet werden. Eine dauerhafte Medikation sollte verhindert werden bzw. die Ausnahme sein. Die langfristige Anbindung an das psychiatrische System soll vermieden werden, indem mit Hilfesuchenden individuelle Lebensperspektiven entwickelt und Umweltfaktoren für mögliche Ursachen kritisch reflektiert und beseitigt werden. Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen sollen nur im absoluten Notfall (d.h. akute Fremd- oder Eigengefährdung) und darüber hinaus nach Möglichkeit nur auf freiwilliger Grundlage der Hilfesuchenden erfolgen.

 

Gegen Entmündigung

Die Arbeit unseres Angebotes erfolgt in der Annahme, dass die Mitarbeiter mit dem hilfesuchenden Menschen jederzeit und im Rahmen eines respekt- und vertrauensvollen Umgangs den Verlauf der gemeinsamen Arbeit in offener und realistischer Form besprechen können. Entscheidungen werden nur von den Hilfesuchenden getroffen, während unsere Mitarbeiter den Hilfesuchenden ausschließlich eine möglichst breite Auswahl individueller Entscheidungsoptionen ermöglichen und sie dabei unterstützen, getroffene Entscheidungen umzusetzen. Gesetzliche Betreuung ist für unsere Angebote ein reines Instrument, Hilfesuchende zeitweilig in bestimmten bürokratisch geprägten Lebensbereichen zu entlasten.

 

So werden unsere Angebote nur auf Entscheidungsgrundlage der Hilfesuchenden installiert, sofern diese Unterstützung durch Experten in der Erledigung von behördlichen, finanziellen und/oder bürokratischen Angelegenheiten erforderlich sein sollte bzw. die üblichen Leistungen des Angebotes übersteigt.

 

Umgang mit Suchterkrankungen

Jede Substanz, die sich auf den Gemütszustand eines Menschen auswirkt, ist prinzipiell ein potentielles Suchtmittel. Einige dieser Suchtmittel sind legal, andere illegal und manche finden sich im Rahmen einer medizinischen Verwendung wieder. Sofern eine regelmäßige Einnahme dieser verschiedenen Stoffe erfolgt, kann man von einer Sucht bzw. Abhängigkeit sprechen. Die individuelle Einschränkung, die daraus entsteht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Generell ist eine Suchterkrankung Ausdruck von einem Ungleichgewicht im Rahmen der Lebensumstände. In jedem Fall sind die Ursachen einer Sucht zu ermitteln und individuell zu behandeln. Auf Wunsch vermitteln wir Hilfesuchende an die Suchtberatung weiter, um eine gewünschte Reduzierung bzw. Abstinenz zu erreichen. Abstinenz ist ein schwieriges Ziel, wenn die auslösenden Ursachen nicht beseitigt oder verändert werden (können).

 

Sollten keine akuten medizinischen Aspekte dagegen sprechen, ist ein sog. „kontrollierter Konsum“ der erste Schritt, um das Konsumverhalten entweder maßvoll zu gestalten bzw. dieses langfristig abzustellen. Wichtig ist, dass der Konsum die Hilfesuchenden nach Möglichkeit nicht bei der Erreichung ihrer Ziele einschränkt.

 

Erklärung zum respektvollen und fördernden Umgang mit Mitarbeitern und deren Ressourcen

Unsere Angebote setzen die Mitarbeiter in einen ebenso besonderen Fokus wie die hilfesuchenden Personen. Das heißt, dass unsere Angebote nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nach Qualitätserfordernissen entwickelt werden. Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, arbeitstechnische und/oder persönliche Überlastungszustände sofort gegenüber der Bereichsleistung anzusprechen, um innerhalb der internen Planungsstruktur eine Dialogbasis zu schaffen, die Belastungszustände verhindern bzw. reduzieren kann. Mitarbeiter haben ferner das Recht, Reflexions- und Mediationsgespräche gegenüber der Koordinationsstellenleitung einzufordern. Entsprechende zeitliche Ressourcen sind in die Dienstzeiten einzuplanen. Mitarbeiter_innen werden interne und externe Schulungen zur Verfügung gestellt, die anhand der verschiedenen bzw. akuten Bedarfslagen in Absprache mit den Mitarbeitern organisiert und durchgeführt werden.

 

Freiwillige Erklärung zur Tarifeinheit und Tarifvereinbarung

Mitarbeiter werden in Anlehnung nach dem für sie geltenden öffentlichen Tarif bezahlt. Langfristiges Ziel ist die Tarifbindung an den TVöD bzw. die übertarifliche Vergütung der Mitarbeiter. Fachkräfte in der Eingliederungshilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine einheitliche Vergütung nach TVöD S13 SuE. Für Vollzeitpraktikanten erfolgt die Vergütung nach TVöD Praktikanten. Unsere Angebote behalten sich vor, für Teilzeitstellen individuelle Vergütungsverträge mit den betroffenen Mitarbeitern zu verhandeln. Die Einführung von freiwilligen Vergütungen für besondere Leistungen, Bildungsangelegenheiten, Weihnachts- und Urlaubsgeld hängt von der wirtschaftlichen Gesamtleistung ab und ist nicht garantiert.

 

Freiwillige Erklärung zum Konkurrenzverzicht

Alle Angebote garantieren in der individuellen Fallbewertung Neutralität gegenüber allen gemeinnützigen Dienstleistern und werden alle Fälle, die nicht im Rahmen der aktuellen Strukturen abgedeckt werden können, auf Wunsch der hilfesuchenden Person weitervermitteln. Sollte eine hilfesuchende Person aufgrund mangelnder Zeitkapazitäten innerhalb der Eingliederungshilfe abgelehnt werden müssen, erhält diese die Auflistung der Eingliederungshilfeanbieter der jeweils zuständigen Kommune. Gleiches gilt für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Unsere Angebote schließen jegliche aggressive Form der eigenen Angebotsdarstellung gegenüber anderen gemeinnützigen Angeboten aus und haben einen kollegialen Austausch mit dritten gemeinnützigen Anbietern für eine bedarfsgerechte Kooperationsbasis zum Ziel.

 

Positionierung gegen Privatisierung im Sozial-, Gesundheits- und Kultursektor

Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die soziale, gesundheitliche und/oder kulturelle Versorgung der Bevölkerung in private Hände abzugeben und vertreten die Position, dass eine unabhängige und individuelle Versorgung der Bevölkerung nur erfolgen kann, sofern das private oder wirtschaftlich motivierte Streben nach Gewinnmaximierung durch den Gesetzgeber ausgeschlossen bzw. massiv eingeschränkt wird. Die Würde des Menschen, egal ob des Mitarbeiters oder der hilfesuchenden Person, sowie die Tarifeinheit stehen für unsere Angebote über den Interessen von profitorientierten Organisationen und/oder Privatpersonen.

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